Reisen mit einem herzkranken Kind

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Reisen mit einem Kind mit angeborenem Herzfehler sind meist kein Problem. Zur eigenen Sicherheit sollte man jedoch im Vorfeld ein paar Dinge beachten.

Andere Länder, andere Ärzte

Ob mit oder ohne Herzfehler: Wer im Ausland unterwegs ist, sollte immer auch auf einen Arztbesuch vorbereitet sein. Dafür ist es wichtig, alle Informationen und Fakten über den Herzfehler seines Kindes zur Hand zu haben, wie zum Beispiel die genaue Diagnose sowie Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes.

Medikamente haben im Ausland manchmal einen anderen Namen oder enthalten andere Wirkstoffmengen. Deshalb sollte man den Hauptwirkstoff und die Dosis der eigenen Medikamente kennen. Falls zudem die Dosis kürzlich verändert wurde, stellt das ebenfalls eine wichtige Information dar.

Für den Notfall ist es immer sinnvoll, das nächste Krankenhaus am Reiseziel zu kennen. Ebenfalls hilfreich ist es, zu wissen, was in der Landessprache heißt „Mein Kind hat einen angeborenen Herzfehler“. Eventuell sollte man sich auch alle weiteren wichtigen Informationen in die jeweilige Sprache übersetzen lassen.

Wer eine längere Reise plant, sollten am Besten vorab mit Arzt seines Kindes darüber sprechen. Bezüglich spezieller Reisevorkehrungen, erforderlicher Impfungen und gesundheitlicher Risiken ist der behandelnde Arzt stets der richtige Ansprechpartner für individuelle Reisepläne. Wenn ihr Kind außerdem einen Herzschrittmacher hat, sollten Sie in jedem Fall vorher seinen Arzt konsultieren.

Gut geplant ist halb gereist

Bei der Auswahl des Reiseziels sind viele Faktoren zu berücksichtigen. So sind große Höhen, also etwa 1.500 Meter über dem Meeresspiegel, ein Problem für alle, die mit ihrem Blutdruck zu kämpfen haben. Neben Unwohlsein besteht hier die Gefahr, dass sich ein Ödem bildet.

Liegt Ihr Reiseziel außerhalb der EU, sollte man sich vorher über die dortige medizinische Versorgungslage und das Gesundheitssystem informieren. Ob Impfungen notwendig sind, ist ebenfalls vorab zu klären. Extrem heißes Klima sollten Sie vermeiden, wenn ihr Kind schnell dehydriert. Bei Flüssigkeitsmangel kann es sonst erforderlich sein, ein Krankenhaus aufzusuchen. Kaltes Klima sollten Sie dagegen meiden, wenn ihr Kind leicht friert.

Wenn Medikamente gekühlt werden müssen, sollte man sich zuvor vergewissern, dass es in der eigenen Unterkunft einen Kühlschrank gibt. Manchmal ist es sinnvoll in der Nähe eines Ausflugsziels vorab eine zusätzliche Unterkunft zu recherchieren, für den Fall, dass der Ausflug besonders anstrengend wird und ihr Kind sich ausruhen muss.

Besonderheiten bei Flugreisen

Fliegen ist selten ein Problem. Allerdings können zu kurz bemessene Zwischenstopps für das Umsteigen ins nächste Flugzeug bei Menschen mit einem schweren Herzfehler zu Komplikationen führen. Insofern ist es besser, Anschlussflüge zu wählen, die einige Stunden nach der Ankunft starten. So hat man zusätzlich genügend Zeit für Pass- und Sicherheitskontrollen. Wenn ihr Kind aufgrund seines Herzfehlers im Alltag besonders eingeschränkt ist, können Sie sich beim Umsteigen vom Flughafenpersonal helfen lassen.

Das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt bestimmten Einschränkungen. Normalerweise ist alles unter 100 ml erlaubt. Da sich die Höchstmengen jedoch ändern können, sollte man vorher besser bei der Fluggesellschaft nachfragen. Wer ein medizinisches Gerät mit an Bord nehmen muss, sollte sich vom behandelnden Arzt ein Attest ausstellen lassen. Das medizinische Gerät darf nicht größer als das normale Handgepäck sein. Das Gerät sollte beim Einchecken nicht im Reisegepäck mit aufgegeben werden, da es sonst während des Fluges kaputt gehen könnte. Einige Geräte können zudem auch durch die geringen Temperaturen im Frachtraum beschädigt werden, wie zum Beispiel Blutgerinnungsprüfgeräte und Messstreifen.

Versicherungen: Wichtige Tipps

EU-Bürger, die in ein EU-Mitgliedsland, nach Norwegen oder in die Schweiz reisen, sollten eine Europäische Krankenversicherungskarte bei sich haben. Nur dann werden die Kosten für medizinische Leistungen vor Ort erstattet. Diese Karte erhält man kostenlos bei seiner Krankenversicherung. Ohne die Karte kann der Besuch beim Arzt schnell teuer werden. Die Karte ersetzt jedoch keine Versicherung.

Wer eine Auslandskrankenversicherung abschließen möchte, sollte sich darüber informieren, welche Leistungen im Einzelnen abgedeckt werden. Man sollte sich auf keinen Fall scheuen, genau nachzufragen und sich die Police vorher genau durchzulesen. Die Versicherung gilt in der Regel für 45 Tage. Danach braucht man eine zusätzliche Abdeckung. Reisende ohne Auslandskrankenversicherung müssen alle Kosten selbst tragen – und das kann teuer werden: So kostet ein Aufenthalt auf der Intensivstation in einer US-amerikanischen Klinik rund 4.000 Euro pro Nacht und ein Notfallflug aus Asien um die 100.000 Euro.

Wenn ihr Kind auf Reisen in ein Krankenhaus muss, sollte Sie sich – wenn möglich – sofort am ersten Tag für die Versicherung die Einweisung bescheinigen lassen. Außerdem sollte man auch alle ausländischen Rezepte aufheben.

Botschaften im Ausland

Das Leistungsangebot der eigenen Botschaft im Ausland ist international verschieden. Einige Länder bieten zum Beispiel Beratungen an oder können einen Dolmetscher empfehlen. Gibt es im Reiseland keine Botschaft, kann man auch bei der Botschaftsvertretung eines anderen EU-Landes Hilfe suchen.

Autor(en): Ulrika Hallin
Geprüft von: Peter Eriksson
Letzte Aktualisierung: 2009-08-17

Kommentare zu diesem Artikel

11.01.2013 | Maria Hernandez de Leal, mexico
esto es totalmente lo que yo nesesitaba saber y aprender mas sobre esto tengo una hija con probelemas de corazo proxima a entrar a sirujia y nesesitaba saver mas.. muchas gracias x la informacion .. en este momento estoy en espera de una cirujia mi hijita tiene una civ. tieno un defectito en la vena orta de 7mm.. y estoy muy angustiada..